Vereinsstruktur

Der Verein Netzwirkung e.V. besteht aus zwei Gremien – dem Vorstand und der Mitgliederversammlung.  In der Satzung sind die Zielsetzungen des Vereins schriftlich festgelegt.

Vorstand

Der Vorstand von Netzwirkung e.V. besteht aus drei ehrenamtlichen Mitgliedern, d.h. zurzeit aus der Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Zum erweiterten Vorstand gehören mindestens drei Beisitzer. Die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Der Vorstand steht gegenüber der Mitgliederversammlung in der Verantwortung und tagt mit seinen  Mitgliedern einmal monatlich. Er berät und entscheidet alle satzungsgemäßen Aufgaben und strategischen Fragen des Vereins. Das operative Tagesgeschäft ist Aufgabe des Vorstands.

 

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung von Netzwirkung e.V. tagt in der Regel einmal jährlich. Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Außerdem wählt sie den Vorstand für eine Amtszeit von zwei Jahren.

 

Satzung

In der Vereinssatzung sind die Aufgaben und Ziele von Netzwirkung e.V. verbindlich festgelegt.Der Zweck des Vereins nach Paragraph 2 ist “die Förderung von Erziehung und Bildung, die Förderung von gegenseitiger Toleranz und von Völkerverständigung sowie die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit zwischen Nord und Süd im Rahmen von schulischer und beruflicher Bildung.”